Ratgeber
Multivitamin: Gummi oder Kapsel, und was % NRV bedeutet
11Vitamine & Mineralstoffe (Gummies)
1 KapselMultivitamin Komplex täglich
% NRVauf jedem Etikett
Wofür ein Multivitamin?
Ein Multivitamin deckt viele Nährstoffe in moderater Menge ab – als einfache Grundversorgung. Vitamin C und Vitamin D tragen zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei, Vitamin B12, Folsäure und Pantothensäure zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung.
Gummies oder Kapsel?
Die Multivitamin Gummies liefern 11 Vitamine und Mineralstoffe in zwei Fruchtgummis – praktisch für alle, die ungern Kapseln schlucken; sie enthalten Zucker. Der Multivitamin Komplex bündelt elf Vitamine, Zink und 25 mg Coenzym Q10 in einer zuckerfreien, veganen Kapsel – 120 Stück für vier Monate. Mehr: Fruchtgummi oder Kapsel?
Was bedeutet % NRV?
Der Nährstoffbezugswert ist ein EU-Referenzwert für die Kennzeichnung. 100 % NRV entsprechen diesem Referenzwert – mehr bedeutet nicht automatisch „zu viel“, aber Mengen aus mehreren Produkten sollten zusammengerechnet werden. Das erledigt der NRV-Rechner. Ausführlich: Multivitamin Gummies – was drin ist.
Warum kaum Magnesium im Multivitamin?
Magnesium braucht viel Platz – 300 mg passen schlicht nicht in zwei Gummis. Deshalb gibt es das Basis-Set mit separater Magnesium-Dose (mehr dazu).
Einnahme
Am einfachsten zum Frühstück. Wer weitere Produkte mit Vitamin D, Zink oder Biotin nimmt, rechnet die Mengen zusammen.
Häufige Fragen
Kann ich ein Multivitamin mit anderen Produkten kombinieren?
Ja – rechne die Mengen gleicher Nährstoffe zusammen, z. B. Vitamin D oder Zink.
Enthalten die Gummies Zucker?
Ja, Zucker und Glukosesirup. Die Kapsel ist zuckerfrei.
Muss ich vor einer Blutabnahme etwas beachten?
Multivitamine enthalten oft Biotin. Bei hohen Mengen kann Biotin Laborwerte beeinflussen – mehr dazu.
Was ist im Basis-Set?
Multivitamin Gummies und Magnesium Bisglycinat – zwei Dosen, günstiger als einzeln.
Mehr zum Thema: Dosierung & Tagesbedarf · Sets im Vergleich
Quellen: EU-Register nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben (VO (EG) Nr. 1924/2006, VO (EU) Nr. 432/2012) · Nährstoffbezugswerte: VO (EU) Nr. 1169/2011, Anhang XIII
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene Tagesportion nicht überschreiten. Bei Einnahme von Medikamenten, in Schwangerschaft und Stillzeit vorher ärztlich beraten lassen.