Biotin und Zink für Haut, Haare und Nägel
Biotin Gummies mit MSM, Kollagen und Keratin, dazu Zink-Bisglycinat als vegane Kapsel. Biotin trägt zur Erhaltung normaler Haare und normaler Haut bei, Zink zusätzlich zur Erhaltung normaler Nägel.
Biotin Gummies mit MSM, Kollagen und Keratin, dazu Zink-Bisglycinat als vegane Kapsel. Biotin trägt zur Erhaltung normaler Haare und normaler Haut bei, Zink zusätzlich zur Erhaltung normaler Nägel.
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Ein paar kurze Fragen – danach bekommst du passende Produkte, den günstigsten Set-Tipp und einen Einnahmeplan für den Tag.
Ratgeber
Viele Haut-Haare-Nägel-Produkte werben mit Aussagen, die es so gar nicht gibt. Die EU-Liste ist überschaubar:
| Nährstoff | Haut | Haare | Nägel |
|---|---|---|---|
| Zink | ja | ja | ja |
| Biotin | ja | ja | – |
| Vitamin A, Riboflavin (B2), Niacin | ja | – | – |
| Vitamin C | Kollagenbildung für eine normale Funktion der Haut | – | – |
Kollagen, Keratin, MSM und Bambus-Extrakt stehen in keiner Spalte: Für sie ist keine gesundheitsbezogene Angabe zugelassen. Sie dürfen als Zutat enthalten sein – eine Wirkung darf man ihnen aber nicht zuschreiben.
Kopfhaar wächst etwa einen Zentimeter pro Monat, Fingernägel rund drei Millimeter. Was heute nachwächst, ist also frühestens nach einigen Monaten zu sehen – unabhängig davon, was man einnimmt. Bei ausgeprägtem Haarausfall gehört die Ursache ärztlich abgeklärt; häufig stecken Eisen, Schilddrüse oder Hormone dahinter. Den ausführlichen Vergleich liefert Biotin oder Zink für Haare und Nägel?
Für Nägel ist in der EU nur für Zink (und Selen) eine Angabe zugelassen: Zink trägt zur Erhaltung normaler Nägel bei. Für Biotin gibt es diese Angabe nicht.
Nein. Die Basis ist Pektin statt Gelatine, die Formel enthält aber Fischkollagen und hydrolysiertes Keratin.
Nein. Beide enthalten 2400 µg Vitamin A, die Mengen würden sich addieren. Dazu kommt Vitamin B6 aus beiden Produkten.
Aussagen zu Haarausfall oder Haarwachstum sind nicht zugelassen. Zugelassen ist: Biotin trägt zur Erhaltung normaler Haare und normaler Haut bei.
Mindestens drei Monate – so lange braucht es, bis nachgewachsenes Haar oder ein Teil des Nagels überhaupt sichtbar ist.
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Quellen: Verordnung (EU) Nr. 432/2012 – zugelassene gesundheitsbezogene Angaben · Bundesinstitut für Risikobewertung – Höchstmengenvorschläge · Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang XIII
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene Tagesportion nicht überschreiten. Bei Einnahme von Medikamenten, in Schwangerschaft und Stillzeit vorher ärztlich beraten lassen.