Herstellung · GMP

GMP & Herstellungsstandards: So entsteht jede Charge

Gute Rohstoffe sind nur die halbe Miete. Entscheidend ist, wie sie verarbeitet werden: hygienisch, nach festgelegten Abläufen und so dokumentiert, dass sich jeder Schritt später nachvollziehen lässt.

Unsere Produkte werden bei einem GMP-zertifizierten Hersteller in der EU produziert. Auf dieser Seite zeigen wir dir, was das konkret bedeutet – mit echten Daten aus unseren Chargenprotokollen.

Pflanzliche Kapsel mit weißem Pulver in Nahaufnahme
GMP-zertifizierte Produktion Hergestellt in der EU HACCP-Konzept Jede Charge freigegeben
Dokumentation eines Arbeitsschritts mit Stift und Checkliste
Kurz erklärt

Was GMP eigentlich bedeutet

GMP steht für „Good Manufacturing Practice“ – gute Herstellungspraxis. Gemeint ist kein Produktsiegel, sondern ein System von Regeln dafür, wie produziert wird. Die Grundidee: Qualität entsteht nicht durch eine Kontrolle am Ende, sondern durch saubere Prozesse an jeder Stelle.

01

Festgelegte Abläufe

Jeder Arbeitsschritt – vom Wiegen bis zum Abfüllen – folgt einer schriftlichen Arbeitsanweisung. So wird jede Charge gleich hergestellt, unabhängig davon, wer an der Linie steht.

02

Geschultes Personal

Mitarbeitende werden regelmäßig in Hygiene und in den Abläufen ihres Arbeitsbereichs geschult.

03

Kontrollierte Räume

Produktionsräume, Anlagen und Reinigung sind so geplant, dass Verunreinigungen und Verwechslungen vermieden werden.

04

Lückenlose Dokumentation

Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht passiert. Für jede Charge entsteht ein Protokoll mit Rohstoffen, Mengen und Kontrollergebnissen.

05

Freigabe vor dem Verkauf

Eine Charge verlässt die Produktion erst, wenn alle Prüfungen bestanden sind und sie ausdrücklich freigegeben wurde.

06

Reklamation und Rückruf

Es gibt festgelegte Verfahren, um Beschwerden nachzugehen und eine Charge im Ernstfall schnell zurückzuholen.

Kapseln in Reihen, eine wird mit einer Pinzette kontrolliert
Der Weg einer Charge

Vom Rohstoff zur freigegebenen Dose in sechs Schritten

Jede dieser Stationen hinterlässt Spuren im Chargenprotokoll. Für unsere Bestseller kannst du das Protokoll selbst herunterladen und mitlesen.

01

Wareneingang und Rohstoffprüfung

Jeder Rohstoff wird bei Anlieferung mit seiner Spezifikation abgeglichen, bevor er in die Produktion darf. Im Protokoll: „Quality/Review primary materials – Conforms“.

02

Einwaage nach Rezeptur

Die Rohstoffe werden exakt nach Rezeptur abgewogen. Die Mengen pro Kapsel stehen in der Rohstofftabelle des Chargenprotokolls.

03

Mischen und Verkapseln

Die Mischung wird in pflanzliche Kapselhüllen aus Pullulan gefüllt. Jede Produktion erhält eine eigene Chargennummer.

04

Kontrolle während der Produktion

Aussehen, Farbe und Abmessungen der Kapseln werden geprüft. Stichproben werden einzeln gewogen und mit der Toleranz von ±7,5 % verglichen.

05

Mikrobiologie im externen Labor

Eine Probe der Charge geht an ein unabhängiges Lebensmittellabor und wird auf sieben mikrobiologische Parameter untersucht.

06

Freigabe und Abfüllung

Erst wenn alles passt, wird die Charge freigegeben („Final result: Conforms“), abgefüllt und mit Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum etikettiert.

Echte Daten

Ein Blick ins Wiegeprotokoll

So sieht Qualitätskontrolle in Zahlen aus: fünf Kapseln aus der Magnesium-Charge 250930C, einzeln gewogen. Zwischen der leichtesten und der schwersten liegen nur 18 Milligramm – das sind rund 1,7 %. Erlaubt wären laut Spezifikation ±7,5 %.

01

Stichprobe 1 · 1018 mg

Leichteste der fünf gewogenen Kapseln.

02

Stichprobe 2 · 1036 mg

Schwerste der fünf gewogenen Kapseln.

03

Stichprobe 3 · 1029 mg

04

Stichprobe 4 · 1033 mg

05

Stichprobe 5 · 1031 mg

Quelle: Chargenprotokoll Magnesiumbisglycinat, Charge 250930C, Herstellung 30.09.2025. Gewicht inklusive Kapselhülle.

Qualität ist kein Prüfstempel am Ende. Sie entsteht an jedem einzelnen Schritt – und jeder Schritt wird aufgeschrieben.
— Das NervaraLab Team
Einzelne Kapsel auf einer Präzisionswaage im Labor
Standards im Überblick

Welche Regeln für unsere Herstellung gelten

Manche dieser Punkte sind gesetzliche Pflicht für jeden Hersteller, andere gehen freiwillig darüber hinaus. Wir sagen dir ehrlich, was was ist.

01

GMP-zertifizierter Hersteller

Unser Hersteller in der EU arbeitet nach den Grundsätzen der Guten Herstellungspraxis und ist dafür zertifiziert.

02

Lebensmittelsicherheits-Management

Zusätzlich verfügt der Hersteller über ein zertifiziertes Managementsystem für Lebensmittelsicherheit nach einem international anerkannten Standard.

03

HACCP nach VO (EG) 852/2004

Ein HACCP-Konzept identifiziert mögliche Gefahren im Prozess und legt fest, wo und wie sie kontrolliert werden. Für Lebensmittelbetriebe in der EU ist das Pflicht.

04

Rückverfolgbarkeit nach VO (EG) 178/2002

Über die Chargennummer lässt sich jede Dose bis zu ihren Rohstoffen und ihrem Produktionstag zurückverfolgen.

05

Anzeige beim BVL

Jedes Produkt wurde vor dem ersten Verkauf in Deutschland beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt (§ 5 NemV) – eine Pflicht, keine Zulassung.

06

Behördliche Lebensmittelüberwachung

Wie jeder Lebensmittelbetrieb in der EU unterliegt auch unser Hersteller der Kontrolle durch die zuständigen Überwachungsbehörden.

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FAQ

Fragen zu GMP und Herstellung

Deine Frage ist nicht dabei? Schreib uns an info@nervaralab.com.

Woran erkenne ich ein gutes Nahrungsergänzungsmittel?

An vollständigen Angaben: die elementare Menge pro Tagesportion, die Rohstoffform, eine Chargennummer und nur zugelassene gesundheitsbezogene Aussagen. Eine Herstellung nach GMP und veröffentlichte Prüfunterlagen machen nachvollziehbar, wie produziert wurde. Was wir offenlegen, siehst du unter Laboranalysen.

Sind Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland zugelassen?

Nein, für Nahrungsergänzungsmittel gibt es kein Zulassungsverfahren wie bei Arzneimitteln. Sie werden vor dem ersten Verkauf beim BVL angezeigt, verantwortlich für Sicherheit und Kennzeichnung ist der Hersteller bzw. Inverkehrbringer. Genau deshalb legen wir unsere Chargenprotokolle offen.

Ist GMP für Nahrungsergänzungsmittel Pflicht?

Für Lebensmittel – und damit für Nahrungsergänzungsmittel – schreibt die EU eine gute Hygienepraxis und ein HACCP-Konzept vor. Eine GMP-Zertifizierung des Herstellers geht darüber hinaus und ist freiwillig.

Was ist der Unterschied zwischen GMP und einem Prüfbericht?

GMP beschreibt, wie produziert wird – also die Abläufe, die Hygiene und die Dokumentation. Ein Prüfbericht zeigt das Ergebnis für eine konkrete Charge. Beides gehört zusammen: Gute Prozesse sorgen dafür, dass die Ergebnisse von Charge zu Charge stimmen. Beispiele findest du unter Prüfberichte.

Ist GMP ein Qualitätssiegel für das Produkt?

Nein. GMP bewertet nicht, ob ein Produkt wirkt oder besonders hochwertig ist, sondern ob es unter kontrollierten Bedingungen hergestellt wird. Deshalb veröffentlichen wir zusätzlich die Chargenprotokolle.

Wo werden eure Produkte hergestellt?

In der EU, bei einem GMP-zertifizierten Hersteller. Von dort werden die Chargen nach der Freigabe zu uns geliefert. Mehr zu unserem Vorgehen unter Wissenschaft & Qualität.

Warum ist das Kapselgewicht so wichtig?

Das Gewicht zeigt, ob die Kapseln gleichmäßig befüllt sind. Liegen die Stichproben eng beieinander, bekommst du mit jeder Kapsel praktisch die gleiche Menge.

Kann ich die Unterlagen zu meiner Charge bekommen?

Ja. Für unsere vier Bestseller stehen die Chargenprotokolle unter Laboranalysen zum Download bereit. Für alle anderen Produkte schick uns die Chargennummer von deiner Dose an info@nervaralab.com.

Sieh dir ein echtes Chargenprotokoll an

Rohstofftabelle, Wiegeprotokoll, Mikrobiologie – vollständig und im Original als PDF.

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