Das Wichtigste in Kürze
- MK-7 gibt es in zwei geometrischen Formen. Als biologisch aktiv gilt nur die all-trans-Form. Die cis-Form passt nicht ins Enzym, das sie verwerten müsste.
- Auf dem Etikett steht meist nur „MK-7“. Wie hoch der all-trans-Anteil ist, muss in der EU niemand angeben – es gibt dafür keinen gesetzlichen Rahmen.
- „Natürlich aus Natto“ ist kein Qualitätsbeweis. Gute Fermentationsware liegt bei 97–98 % all-trans, schlechtere Chargen deutlich darunter. Entscheidend ist die Zahl, nicht die Herkunft.
- Für Vitamin K sind in der EU genau zwei Aussagen zugelassen: normale Blutgerinnung und Erhaltung normaler Knochen. Alles über Arterien und Kalziumverteilung gehört nicht dazu.
- Wer Blutgerinnungshemmer einnimmt, greift nicht einfach zu. Vitamin K ist der direkte Gegenspieler von Phenprocoumon und Warfarin.
1. Die kurze Antwort
Zwei Dosen Vitamin K2 können identisch beschriftet sein – „75 µg MK-7“ – und trotzdem sehr unterschiedlich viel verwertbares Vitamin K enthalten. Der Unterschied steckt in einem Detail, das die meisten Etiketten verschweigen: dem Anteil der all-trans-Form.
| Angabe auf der Dose | Was sie bedeutet |
|---|---|
| „Vitamin K2 (MK-7) 75 µg“ | Menge bekannt, Isomerenverhältnis unbekannt |
| „Vitamin K2 (MK-7 all-trans) 75 µg“ | Hersteller legt sich auf die aktive Form fest |
| „MK-7, ≥ 99 % all-trans“ | Die präziseste Variante – hier steht eine überprüfbare Zahl |
Wer vergleicht, vergleicht also nicht nur Mikrogramm und Preis, sondern auch, ob überhaupt jemand etwas zur Form sagt.
2. Was all-trans und cis überhaupt bedeuten
MK-7 steht für Menachinon-7. Der Name kommt von der Seitenkette des Moleküls: sieben aneinandergehängte Isopren-Einheiten. Jede dieser Einheiten enthält eine Doppelbindung, und an jeder Doppelbindung kann das Molekül auf zwei Arten weiterlaufen – gestreckt (trans) oder abgeknickt (cis).
Sind alle Doppelbindungen gestreckt, spricht man von der all-trans-Form. Knickt auch nur eine ab, entsteht ein cis-Isomer. Chemisch ist die Summenformel in beiden Fällen dieselbe: gleiche Atome, gleiche Anzahl, gleiches Molekulargewicht. Ein Analysegerät, das nur den Vitamin-K-Gehalt misst, sieht keinen Unterschied.
Der Körper sieht einen.
3. Warum die cis-Form nichts bringt
Vitamin K wirkt im Körper nicht direkt, sondern als Cofaktor eines Enzyms. Dieses Enzym besitzt eine Bindungsstelle mit einer festen räumlichen Geometrie – und in diese Bindungsstelle passt nur die gestreckte, all-trans-förmige Seitenkette.
Das abgeknickte cis-Molekül trägt dieselben Atome, hat aber die falsche Gestalt. Es bindet nicht, wird nicht verwertet und gilt damit als biologisch inaktiv. Das Bild vom Schlüssel, der ins falsche Schloss gesteckt wird, trifft es gut: Der Schlüssel ist aus demselben Metall und wiegt gleich viel, er dreht sich nur nicht.
Praktische Konsequenz: Enthält ein Produkt 75 µg MK-7, davon aber nur die Hälfte in all-trans-Form, liegt die verwertbare Menge bei etwa 37 µg – bei vollkommen korrekter Deklaration. Die Angabe auf der Dose ist nicht falsch. Sie ist nur unvollständig.
4. Natto oder synthetisch – ein Streit am Thema vorbei
Im Handel wird viel damit geworben, dass das K2 „natürlich aus Natto“ stamme – aus jenem fermentierten Sojaprodukt, das in Japan traditionell gegessen wird. Das klingt nach Qualität und wird deshalb gern in den Vordergrund gestellt.
Beim Isomerenverhältnis hilft dieses Argument allerdings nur bedingt weiter:
| Fermentation (Natto-Kulturen) | Synthese | |
|---|---|---|
| all-trans-Anteil | bei guten Herstellern 97–98 %, bei schlechteren deutlich darunter | kann bis nahezu 100 % erreichen |
| Begleitstoffe | Spuren anderer Menachinone (MK-4, MK-6, MK-9) aus dem Fermentationsprozess | praktisch keine |
| Schwankung zwischen Chargen | biologischer Prozess, daher grundsätzlich vorhanden | geringer |
Die ehrliche Zusammenfassung lautet: Beide Wege können ausgezeichnetes K2 liefern, und beide können schlechtes liefern. „Natürlich“ ist eine Aussage über die Herkunft, nicht über die Molekülgeometrie. Wer wissen will, was er kauft, fragt nach der Zahl – nicht nach der Geschichte.
5. Was auf dem Etikett steht – und was nicht draufstehen muss
Pflicht ist in der EU die Menge an Vitamin K in Mikrogramm und der Prozentsatz des Nährstoffbezugswerts. Der NRV für Vitamin K liegt bei 75 µg; eine Kapsel mit 75 µg deckt also 100 %.
Freiwillig sind dagegen:
- die Angabe, ob es sich um K1 (Phyllochinon) oder K2 (Menachinon) handelt,
- bei K2 die Angabe der Untergruppe – MK-4, MK-7 und so weiter,
- und der all-trans-Anteil.
Für die letzte Angabe gibt es derzeit keinen gesetzlichen Rahmen: keine Mindestgrenze, keine Prüfpflicht, keine einheitliche Definition, ab wann ein Produkt sich „all-trans“ nennen darf. In der Praxis hat sich eingebürgert, den Begriff ab etwa 98 % zu verwenden – aber das ist Marktkonvention, nicht Gesetz.
Daraus folgt eine unangenehme, aber nützliche Erkenntnis: Ein Etikett, das zur Form schweigt, ist kein schlechtes Etikett – es ist ein unvollständiges. Und wer nachfragt, bekommt entweder ein Analysenzertifikat des Rohstoffherstellers oder eine ausweichende Antwort. Beides ist eine Information.
6. K1, MK-4, MK-7: die Formen im Überblick
| Form | Herkunft | Besonderheit |
|---|---|---|
| K1 (Phyllochinon) | grünes Blattgemüse – Grünkohl, Spinat, Brokkoli | die mengenmäßig wichtigste Form in der Ernährung |
| K2 als MK-4 | tierische Lebensmittel, körpereigene Umwandlung | sehr kurze Verweildauer im Blut – Größenordnung Stunden |
| K2 als MK-7 | fermentierte Lebensmittel, allen voran Natto | deutlich längere Verweildauer – Größenordnung Tage; deshalb in Ergänzungsmitteln üblich |
Die lange Verweildauer ist der eigentliche Grund, warum MK-7 sich in Nahrungsergänzungsmitteln durchgesetzt hat: Eine einmal tägliche Einnahme ergibt damit einen einigermaßen gleichmäßigen Spiegel, während MK-4 in derselben Dosierung längst wieder ausgeschieden wäre.
7. Was Vitamin K in der EU sagen darf
Hier wird es kurz und für viele überraschend. Zugelassen sind nach der EU-Liste gesundheitsbezogener Angaben genau zwei Aussagen:
- Vitamin K trägt zur normalen Blutgerinnung bei.
- Vitamin K trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei.
Das ist die vollständige Liste. Nicht zugelassen ist alles, was man in Werbetexten sonst so liest: dass K2 Kalzium „in die Knochen und aus den Arterien lenkt“, dass es Gefäßverkalkung entgegenwirkt, dass es die Wirkung von Vitamin D „aktiviert“ oder dass die Kombination D3+K2 zwingend zusammengehört.
Diese Aussagen sind nicht deshalb unzulässig, weil jemand sie für Unsinn hält – sondern weil sie das europäische Zulassungsverfahren nicht durchlaufen oder nicht bestanden haben. Solange das so ist, dürfen sie auf einer Produktseite nicht stehen. Ein Shop, der sie trotzdem verwendet, verstößt gegen Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 – und das lässt sich in zwei Minuten nachschlagen.
8. Wer aufpassen muss: Blutgerinnungshemmer
Das ist der wichtigste Abschnitt dieses Textes.
Eine ganze Wirkstoffklasse von Blutgerinnungshemmern – die Vitamin-K-Antagonisten, in Deutschland vor allem Phenprocoumon (bekannt unter Handelsnamen wie Marcumar oder Falithrom), international auch Warfarin – wirkt, indem sie Vitamin K gezielt blockiert. Zusätzliches Vitamin K aus einem Nahrungsergänzungsmittel arbeitet dieser Wirkung direkt entgegen und kann die Einstellung des INR-Werts verschieben.
Wer solche Medikamente einnimmt, nimmt Vitamin K nicht ohne ärztliche Rücksprache ein. Das gilt für K1 wie für K2 und unabhängig von der Dosierung. Es geht dabei nicht nur um das Ob, sondern auch um die Gleichmäßigkeit: Eine schwankende Zufuhr ist für die Einstellung schwieriger als eine konstante.
Für die neueren direkten oralen Antikoagulanzien – Apixaban, Rivaroxaban, Dabigatran und Verwandte – gilt dieser Mechanismus nicht, sie wirken anders. Trotzdem gehört auch hier jedes neue Präparat in der Hausarztpraxis auf den Tisch.
9. Eine Checkliste für den Einkauf
Fünf Fragen, mit denen man ein K2-Produkt in einer Minute einordnet:
- Steht die Untergruppe auf der Dose? „Vitamin K2“ allein reicht nicht – MK-4 und MK-7 verhalten sich unterschiedlich.
- Steht etwas zur Isomerenform da? „all-trans“ oder eine Prozentzahl. Schweigen ist ein Hinweis, kein Beweis.
- Stimmt die Menge zum NRV? 75 µg entsprechen 100 %. Alles deutlich darüber braucht eine Begründung.
- Welche Aussagen macht die Produktseite? Wer über Arterien und Kalziumverteilung schreibt, arbeitet mit nicht zugelassenen Angaben – und wer bei den Angaben schludert, schludert womöglich auch beim Rohstoff.
- Steht ein Warnhinweis zu Blutgerinnungshemmern da? Fehlt er, hat jemand den wichtigsten Sicherheitshinweis des Produkts vergessen.
Unsere Vitamin D3 + K2 Kapseln enthalten pro Kapsel 75 µg Vitamin K2 als MK-7 in all-trans-Form – das entspricht 100 % des Nährstoffbezugswerts – sowie 50 µg Vitamin D3. Eine Dose enthält 90 Kapseln. Die vollständige Zutatenliste und die Nährwerttabelle stehen auf der Produktseite; warum wir schreiben, was wir schreiben, steht auf der Seite Wissenschaft & Qualität.
Hinweise: Nicht geeignet bei Einnahme von Vitamin-K-Antagonisten (z. B. Phenprocoumon, Warfarin) ohne ärztliche Rücksprache. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
10. Häufige Fragen
Was bedeutet all-trans bei MK-7?
Die Seitenkette des Moleküls besteht aus sieben Einheiten mit je einer Doppelbindung. Sind alle gestreckt ausgerichtet, spricht man von all-trans. Diese Form gilt als die biologisch aktive.
Ist cis-MK-7 schädlich?
Nein. Es gilt als unwirksam, nicht als gefährlich. Der Punkt ist nicht Sicherheit, sondern dass man für etwas bezahlt, das der Körper nicht verwerten kann.
Muss der all-trans-Anteil auf dem Etikett stehen?
Nein. Es gibt dafür in der EU derzeit keine Vorschrift. Die Angabe ist freiwillig – deshalb sagt ihr Vorhandensein etwas über den Anbieter aus.
Ist K2 aus Natto besser als synthetisches?
Nicht automatisch. Fermentationsware guter Hersteller liegt bei 97–98 % all-trans, synthetische Ware kann nahezu 100 % erreichen. Entscheidend ist die Zahl, nicht die Herkunft.
Was ist der Unterschied zwischen MK-4 und MK-7?
Die Länge der Seitenkette und damit die Verweildauer im Blut. MK-4 wird innerhalb von Stunden wieder ausgeschieden, MK-7 bleibt in der Größenordnung von Tagen verfügbar. Für eine einmal tägliche Einnahme ist MK-7 deshalb praktikabler.
Wie viel Vitamin K2 am Tag?
Der Nährstoffbezugswert liegt bei 75 µg pro Tag. Produkte mit 75 bis 200 µg sind im Handel üblich.
Welche Aussagen darf man zu Vitamin K machen?
Genau zwei: „trägt zur normalen Blutgerinnung bei“ und „trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei“. Alles Weitere ist in der EU nicht zugelassen.
Darf man Vitamin K2 mit Blutverdünnern einnehmen?
Nicht ohne ärztliche Rücksprache. Vitamin-K-Antagonisten wie Phenprocoumon wirken, indem sie Vitamin K blockieren – zusätzliches Vitamin K arbeitet dagegen. Bei den neueren direkten Antikoagulanzien gilt dieser Mechanismus nicht, ärztlich abklären sollte man es trotzdem.
Warum werden D3 und K2 oft zusammen verkauft?
Weil beide Nährstoffe eine zugelassene Angabe zum Erhalt normaler Knochen tragen und die Kombination sich als Produktformat etabliert hat. Eine zugelassene Aussage über ein Zusammenwirken der beiden gibt es dagegen nicht – wer eine solche behauptet, bewegt sich außerhalb der zugelassenen Angaben.
Woran erkennt man ein gutes K2-Produkt?
An drei Dingen: Die Untergruppe steht drauf (MK-7), zur Isomerenform steht etwas da (all-trans oder eine Prozentzahl), und die Produktseite kommt ohne nicht zugelassene Wirkversprechen aus.


