Wissenschaft & Qualität
Wissenschaft & Qualität bei NervaraLab
Bei Nahrungsergänzungsmitteln entscheidet nicht das Etikett, sondern was tatsächlich in der Dose ist. Der Markt ist voll von Produkten, deren Rohstoffherkunft niemand kennt und deren Dosierungen sich beim Nachrechnen als Bruchteil dessen entpuppen, was die Verpackung suggeriert. Wir haben NervaraLab gegründet, weil wir genau diese Erfahrung selbst gemacht haben.
Diese Seite beschreibt, wie unsere Produkte entstehen, was zu jeder Charge dokumentiert ist und – ebenso wichtig – welche Aussagen wir bewusst nicht treffen.
Das Wichtigste in Kürze
- Hergestellt in der EU nach GMP-Standard – jede Dose trägt eine Chargennummer, die bis zum einzelnen Rohstoff-Los rückverfolgbar ist.
- Jede Charge ist dokumentiert: Einwaage je Kapsel, Kapselgewicht, Aussehen, Allergenstatus und die abschließende Freigabe.
- Für unsere vier Bestseller veröffentlichen wir den mikrobiologischen Befund eines externen Labors als PDF. Schwermetallanalysen je Charge liegen uns nicht vor – wir nennen nur Prüfungen, zu denen wir Belege haben.
- Bewusst teurere Rohstoffe: Bisglycinat statt Oxid, Wurzelextrakt statt Blatt, Pektin statt Gelatine.
- Wir verwenden ausschließlich in der EU zugelassene gesundheitsbezogene Angaben – für vieles davon gibt es gar keine zugelassene Aussage, und dann schreiben wir auch keine.
- Chargenunterlagen kannst du dir mit der Chargennummer deiner Dose über unser Kontaktformular zuschicken lassen.
Herstellung in der EU nach GMP-Standard
Unsere Kapseln und Fruchtgummis werden in der Europäischen Union bei einem zertifizierten Lohnhersteller produziert, der nach GMP-Standard (Good Manufacturing Practice) arbeitet. GMP ist kein Marketingbegriff, sondern ein dokumentiertes Regelwerk: es legt fest, wie Rohstoffe angenommen, gelagert, verwogen, verarbeitet und freigegeben werden, wer welchen Schritt unterschreibt und wie jede Charge rückverfolgbar bleibt.
Praktisch heißt das: Zu jeder Dose, die du bei uns kaufst, existiert eine Chargennummer, und zu dieser Chargennummer existiert ein Chargenprotokoll bis hinunter zum einzelnen Rohstoff-Los. Die Chargennummer und das Mindesthaltbarkeitsdatum findest du auf dem Boden bzw. der Seite jeder Dose.
Was zu jeder Charge dokumentiert ist
Hier nennen wir genau die Prüfungen, zu denen uns Unterlagen vorliegen. Das ist der Unterschied zwischen einer Angabe und einer Behauptung.
| Prüfbereich | Worauf | Beleg |
|---|---|---|
| Einwaage je Kapsel | Menge jeder einzelnen Zutat pro Kapsel, gegen die Rezeptur geprüft – daraus ergibt sich die deklarierte Tagesportion | Chargenanalysebericht des Herstellers, mit Chargennummer und Datum |
| Kapselgewicht | Gewichtsspanne der Einzelkapsel gegen die Spezifikation | Chargenanalysebericht |
| Aussehen und Maße | Farbe, Form und Abmessungen gegen die Spezifikation | Chargenanalysebericht |
| Allergenstatus | Deklaration der Charge | Chargenanalysebericht |
| Rohstofffreigabe | Prüfung und Freigabe der eingesetzten Rohstoff-Lose vor der Produktion | Chargenprotokoll des Herstellers |
| Chargenfreigabe | Abschließendes Ergebnis: entspricht der Spezifikation | Chargenanalysebericht, unterschrieben |
Alle Punkte sind dokumentierte Kontrollen des Herstellers, verknüpft mit derselben Chargennummer, die auf der Dose steht.
Mikrobiologie und Schwermetalle: was wir sagen können und was nicht
Der Chargenanalysebericht verweist für die mikrobiologische Untersuchung auf einen separaten Anhang. Bei pflanzlichen Rohstoffen sind Schwermetalle der wichtigste Sicherheitsparameter, weil Wurzelextrakte Blei, Cadmium, Quecksilber und Arsen aus dem Boden anreichern können. Die Einhaltung der gesetzlichen Höchstgehalte nach Verordnung (EU) 2023/915 liegt in der Verantwortung des Herstellers.
Ehrlich gesagt: Für Magnesium Bisglycinat, Vitamin D3 + K2, Zink Bisglycinat und Multivitamin Komplex liegt uns der mikrobiologische Befund des externen Labors Microbac (Barcelona) vor. Diese vier Prüfberichte veröffentlichen wir vollständig als PDF unter Laboranalysen – mit Chargennummer und Prüfdatum, damit du sie gegen deine Dose halten kannst. Nur bei diesen vier Produkten steht deshalb „Laborgeprüft“ auf der Produktseite. Für alle anderen Produkte und für Schwermetalle je Endprodukt-Charge liegen uns keine eigenen Analysen vor; wir haben sie beim Hersteller angefordert.
Rohstoffe: warum wir teurere Formen einkaufen
Der größte Qualitätsunterschied bei Nahrungsergänzung entsteht nicht in der Produktion, sondern beim Rohstoffeinkauf. Drei Entscheidungen, die wir bewusst gegen den Preis getroffen haben:
Bisglycinat statt Oxid
Magnesiumoxid und Zinkoxid sind die günstigsten Mineralstoffformen überhaupt und deshalb in vielen Discounter-Präparaten zu finden. Sie sind anorganisch gebunden und werden von vielen Menschen auf nüchternen Magen schlecht vertragen. Wir verwenden ausschließlich die Bisglycinat-Form: das Mineral ist an die Aminosäure Glycin gebunden, gilt als besonders magenfreundlich und kostet im Einkauf ein Vielfaches. Mehr dazu im Ratgeber: Welches Magnesium ist das beste?
Wurzelextrakt statt Blattmaterial
Bei Ashwagandha (Withania somnifera) verwenden wir ausschließlich Wurzelextrakt. Blattmaterial ist günstiger und wird im Rohstoffhandel häufig beigemischt – traditionell verwendet wird jedoch die Wurzel.
Pektin statt Gelatine
Klassische Fruchtgummis basieren auf Schweinegelatine. Unsere Gummis werden auf Pektin hergestellt, einem Geliermittel aus Früchten. Gefärbt wird mit färbenden Lebensmitteln – schwarzer Karottensaft, Holundersaft, Annatto – statt mit künstlichen Farbstoffen. Beides ist in der Herstellung aufwendiger.
Was nicht drin ist
- Keine Gelatine in Kapseln und Fruchtgummis – die Kapselhüllen bestehen aus pflanzlichem Pullulan bzw. Hydroxypropylmethylcellulose (HPMC). Einzige Ausnahme sind die Omega-3-Softgels: Ihre Hülle besteht aus Rindergelatine, das steht auch auf der Produktseite.
- Keine künstlichen Farbstoffe und keine künstlichen Aromen.
- Keine unnötigen Füllstoffe, um Kapseln billig zu strecken.
- Keine tierischen Trennmittel – wo ein Trennmittel technisch nötig ist, ist es pflanzlichen Ursprungs. Die vollständige Zutatenliste steht bei jedem Produkt unter „Zutaten".
Was wir bewusst nicht behaupten
Dieser Abschnitt ist unser wichtigster – und der, den die meisten Anbieter weglassen.
In der Europäischen Union regelt die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, welche gesundheitsbezogenen Aussagen über Lebensmittel gemacht werden dürfen. Zugelassen ist nur, was wissenschaftlich geprüft und in eine offizielle Liste aufgenommen wurde. Alles andere ist nicht erlaubt – unabhängig davon, wie überzeugt ein Hersteller von seinem Produkt ist.
Konkret bedeutet das für unsere Produkte:
- Für Ashwagandha, sibirischen Ginseng und Passionsblume sind in der EU derzeit keine gesundheitsbezogenen Angaben zugelassen. Wir beschreiben diese Zutaten deshalb ausschließlich sachlich und treffen keine Wirkaussagen – auch dann nicht, wenn andere Anbieter es tun.
- Dasselbe gilt für Coenzym Q10, L-Glutathion, Alpha-Liponsäure, L-Tryptophan und Taurin.
- Für Schlaf existiert nur eine einzige zugelassene Angabe, und zwar für Melatonin ab 1 mg pro Portion. Kein Mineralstoff und kein Pflanzenextrakt darf mit Schlaf beworben werden – wir tun es entsprechend nicht.
- Wo wir eine Wirkung benennen, verwenden wir die amtlich zugelassene Formulierung im Wortlaut – etwa „Magnesium trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei". Diese Sätze klingen sperrig. Sie sind dafür überprüfbar.
- Wir schreiben nicht „100 % natürlich", wenn ein Produkt Zucker oder synthetisch hergestellte Vitaminformen enthält. Bei unseren Fruchtgummis ist beides der Fall, und wir sagen es auf jeder Produktseite.
- Und wir nennen keine Laboranalyse, zu der uns kein Dokument vorliegt – siehe den Abschnitt zu Mikrobiologie und Schwermetallen weiter oben. Deshalb steht „Laborgeprüft“ nur bei den vier Produkten mit veröffentlichtem Prüfbericht und nirgends „laborgeprüft je Charge“.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Sie behandeln, lindern und heilen keine Krankheiten. Wer das verspricht, verstößt gegen geltendes Recht.
Chargenunterlagen anfordern
Zu jeder Charge existiert ein Chargenanalysebericht des Herstellers. Wenn du die Unterlagen zu deiner Dose sehen möchtest, schreib uns über unser Kontaktformular und nenne die Chargennummer von der Dose. Wir fordern sie beim Hersteller an und leiten sie dir weiter – einschließlich der mikrobiologischen Anhänge, sobald wir sie erhalten.
Wir halten das für selbstverständlich. Es ist es leider nicht – die meisten Anbieter beantworten diese Frage nicht.
Wer hinter NervaraLab steht
NervaraLab ist eine in Berlin ansässige Marke. Hergestellt werden die Produkte nicht von uns selbst, sondern von einem nach GMP-Standard zertifizierten Lohnhersteller in der EU – so arbeiten die allermeisten Marken in diesem Markt.
Unsere Aufgabe ist die Auswahl: welche Rezepturen wir ins Sortiment nehmen und welche nicht, welche Rohstoffformen wir akzeptieren – Bisglycinat statt Oxid, Wurzelextrakt statt Blatt, Pektin statt Gelatine – und welche Werbeaussagen wir nicht treffen, auch wenn sie sich besser verkaufen würden. Die vollständigen Unternehmensangaben findest du im Impressum.
Wenn du eine fachliche Frage zu einer Rezeptur oder zu einer Charge hast, bekommst du eine Antwort – und wenn wir sie nicht selbst beantworten können, holen wir sie beim Hersteller ein.
Häufige Fragen zu Qualität und Prüfung
Wo werden die Produkte von NervaraLab hergestellt?
In der Europäischen Union, bei einem nach GMP-Standard zertifizierten Lohnhersteller.
Was ist zu meiner Charge dokumentiert?
Ein Chargenanalysebericht des Herstellers mit Chargennummer und Datum: Einwaage jeder einzelnen Zutat pro Kapsel, Kapselgewicht, Aussehen und Maße, Allergenstatus und die abschließende Freigabe. Der Bericht trägt dieselbe Chargennummer wie die Dose.
Werden die Produkte mikrobiologisch untersucht?
Für Magnesium Bisglycinat, Vitamin D3 + K2, Zink Bisglycinat und Multivitamin Komplex ja: Der mikrobiologische Befund des externen Labors Microbac liegt uns je einer Charge vor und ist als PDF unter Laboranalysen veröffentlicht. Für die übrigen Produkte liegen uns diese Befunde noch nicht vor; wir haben sie beim Hersteller angefordert.
Werden die Produkte auf Schwermetalle geprüft?
Für die Einhaltung der Höchstgehalte nach Verordnung (EU) 2023/915 ist der Hersteller verantwortlich. Ein separates Schwermetall-Analysenzertifikat je Endprodukt-Charge liegt uns derzeit nicht vor, deshalb geben wir diese Prüfung nicht an. Wir haben sie angefragt und ergänzen die Angabe, sobald uns die Unterlagen vorliegen.
Kann ich die Unterlagen zu meiner Charge bekommen?
Ja. Nenne uns die Chargennummer von deiner Dose über das Kontaktformular, dann fordern wir den Chargenanalysebericht an und leiten ihn dir weiter.
Sind die Produkte vegan?
Die meisten Kapselhüllen bestehen aus pflanzlichem Pullulan bzw. HPMC, die Fruchtgummis aus Pektin statt Gelatine. Die genaue Angabe steht auf jeder Produktseite unter „Zutaten" – nicht vegan sind die Biotin Gummies (Fischkollagen und Keratin) und die Omega-3 Kapseln (Fischöl, Hülle aus Rindergelatine).
Warum sind eure Produkte teurer als im Drogeriemarkt?
Weil Bisglycinat ein Vielfaches von Oxid kostet, Wurzelextrakt mehr als Blattmaterial und Pektin mehr als Gelatine. Der Unterschied steckt im Rohstoff, nicht in der Verpackung.
Wo finde ich die Chargennummer?
Auf dem Boden oder der Seite der Dose, zusammen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum.
Nach Anwendungsgebiet stöbern
Alle einzelnen Formeln mit Beschreibung findest du direkt unter diesem Abschnitt.










